Privat krankenversichern können sich nur Angestellte und Arbeiter deren jährliches
Bruttoeinkommen (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld) über der sogenannten
Arbeitsentgeldgrenze liegt. In 2009 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 48.600 Euro
im Jahr. Der Wert für 2010 liegt voraussichtlich bei 49.950 Euro.
Für Selbständige und Freiberufler gibt es keine weiteren Voraussetzungen.
Beihilfeberechtigt sind Beamte und ggf. deren Angehörige, ansonsten sind auch hier
keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.
Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot