Ab 01.01.2001 erhalten Personen, die nach dem
01.01.1961 geboren sind, die Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form.
Für diesen Personenkreis gilt folgende Neuregelung:
Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird abgelöst durch
a) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und
b) Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Leistungsfälle ergeben sich aus dem Leistungsvermögen des Versicherten:
Unter 3 Stunden täglicher zumutbarer Arbeit = Rente wegen voller
Erwerbsunfähigkeit
3 Stunden bis unter 6 Stunden täglicher zumutbarer Arbeit =
Rente
wegen teilweiser Erwerbsminderung
Ab 6 Stunden täglich = keine Rente
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