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 x.gif (67 Byte)Private Krankenversicherungen im Vergleich

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GESETZLICHE NEUERUNGEN AB 2001

Ab 01.01.2001 erhalten Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, die Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form.

Für diesen Personenkreis gilt folgende Neuregelung:

Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird abgelöst durch
    
     a) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und

     b) Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Leistungsfälle ergeben sich aus dem Leistungsvermögen des Versicherten:
    
     Unter 3 Stunden täglicher zumutbarer Arbeit = Rente wegen voller
     Erwerbsunfähigkeit

     3 Stunden bis unter 6 Stunden täglicher zumutbarer Arbeit =   Rente
     wegen teilweiser Erwerbsminderung

     Ab 6 Stunden täglich = keine Rente

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